Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben,
möchten wir uns an dieser Stelle zunächst erst einmal vorstellen und Ihnen einen Überblick über die Mitglieder unseres Vereins geben.
Wir haben, nach dem wir bereits lange Jahre auf dem Gebiet des Studienplatzrechts zusammen gearbeitet, insbesondere uns auch wechselseitig bei Gerichtsterminen vertreten und unterstützt haben, im Jahr 2002 beschlossen, uns im Interesse unserer Mandanten auf allen Gebieten des numerus clausus, das Hochschulrechts und des Prüfungsrechts noch enger zusammen zu schließen.
Dies hat dazu geführt, dass wir seit einigen Ausgaben regelmäßig im ZVS-Info unsere Leistungen gemeinsam anbieten. Mit unserer Zusammenarbeit haben wir bewusst einen Schritt hin zu einer überörtlichen, fachlichen Kooperation gemacht, da es sich beim Hochschulzulassungsrecht um eine äußerst komplexe Materie mit Besonderheiten bei jeder Hochschule, jedem einzelnen Studiengang und jedem einzelnen Bundesland handelt. So gewährleisten wir einen Austausch wichtiger Informationen auf höchster fachlicher Ebene. So können wir sicherstellen, dass jeder in der Vereinigung mitarbeitender Rechtsanwälte auf diesem Gebiet, auf dem es traditioneller Weise wenig öffentlich zugängliche Informationsquellen gibt, hinsichtlich der neuesten Entwicklungen in jedem einzelnen Studiengang „up to Date“ ist. Eine solche Zusammenarbeit ist sicherlich außergewöhnlich. Sie gewährleistet Ihnen, dass Sie von kompetenten und gut informierten Anwälten in den einzelnen Verfahren vertreten werden und damit Ihre Erfolgsaussicht deutlich steigt.
Im Folgenden wollen wir Ihnen deutlich machen, warum Sie gerade eine bzw. einem von uns Ihr Vertrauen in einer für Sie so wichtigen Angelegenheit schenken sollen.
Wir alle sind seit vielen Jahren – teils seit mehr als 25 Jahren - als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen und in dieser gesamten Zeit auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrechts, also der sog. NC-Verfahren, tätig. Wir alle verfügen daher über eine große praktische Erfahrung.
Sämtliche Verhandlungs- und Erörterungstermine nehmen wir persönlich wahr. Auf diese Weise können wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich besser vertreten. Dies mag aus Ihrer Sicht selbstverständlich sein, ist es aber nicht, da es –leider- Kollegen gibt, die wir trotz Jahrzehnte langer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet noch nie in einer mündlichen Verhandlung oder in einem Erörterungstermin in einem NC-Verfahren gesehen haben.
Sie sollten daher, wenn Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, der nicht unserer Vereinigung angehört, durchaus die Leistungen vergleichen. So können Sie z.B. fragen, ob der Kollege/die Kollegin die Erörterungstermine vor den Verwaltungsgerichten Leipzig und Dresden wahrgenommen hat und Sie können sogar darum bitten, dass Ihnen ein Schriftsatz aus einem der vorherigen Semester zu Ihrer Information und für Ihre Entscheidungsfindung übersandt wird.
Wichtig ist auch, dass Sie vor einer Mandatserteilung eine verlässliche und schriftliche Information über die Kosten haben. Diese stellen wir durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, von der Sie ein von uns unterzeichnetes Exemplar erhalten, sicher. Sie sollten äußerst vorsichtig sein, wenn Ihnen ein Anwalt hinsichtlich seiner eigenen Gebühren nur ca.-Zahlen nennt und Ihnen zum Honorar nichts schriftliches gibt. Hier haben einige Studienbewerber schon böse Überraschungen erlebt.
Wir alle haben - über alle von den Fachhochschulen angebotenen Studiengänge gesehen - eine sehr hohe Erfolgsquote. Dies beruht auch auf unserer Zusammenarbeit und der dadurch gegebenen Kenntnis zahlreicher Gerichtsentscheidungen zu den zahlreichen FH-Studiengängen.